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Aufsuchende Familientherapie

Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist ein integriertes Diagnostik-, Clearing- und Beratungs-angebot im Kontext der SPFH nach §27 und §31 SGB VIII. Sie ist für Familien gedacht, die aus unterschiedlichen Motiven eine Beratungsstelle nicht mehr oder noch nicht aufsuchen würden. Die Sicherheit des häuslichen Umfeldes bietet hier eine gute Grundlage für die Akzeptanz eines Beratungsangebotes.

Im Mittelpunkt der AFT stehen Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die sich in akuten oder chronischen Krisensituationen befinden und eine intensive, zeitlich begrenzte Hilfe benötigen. Unterstützungsform ist die Co-Therapie, bei der je 2 erfahrene TherapeutInnen konstant in der Familie arbeiten, um Ressourcen wieder zu aktivieren und neue Kommunikations- und Verhaltensmuster bewusst und zielorientiert einzusetzen.

Zielsetzung von AFT ist die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Familienmitglieder sowie eine dauerhafte Unabhängigkeit von sozialarbeiterischer Betreuung. Der Umfang des Hilfsangebots orientiert sich am jeweiligen Unterstützungsbedarf, der in Absprache mit der Familie und den beteiligten Institutionen vereinbart wird. Eine Stellungnahme beschreibt am Maßnahmenende die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit und zeigt ggf. weitere Hilfen.

Kurzbeschreibung der Leistungen: