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SPFH für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes Angebot nach §31 und §27 SGB VIII. Dieses spezielle Hilfsangebots richtet sich an Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist und dadurch die Erziehungsaufgaben für Kinder/Jugendliche nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen kann.

Kinder von psychisch kranken Eltern haben ein Recht auf persönliche Entfaltung. Durch die Erkrankung der Eltern sowie durch veränderte soziale und familiäre Situationen als Folge der Krankheit, entstehen vielfältige Belastungen. Sie reichen von mangelnder Grundversorgung des Kindes bis zu nicht angemessener Übernahme der Verantwortung für Geschwister und Haushalt.

Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten wir Möglichkeiten, um die internen und externen Ressourcen der Familie zu erkennen und weiter zu entwickeln. Mit Hilfe unterstützender Netzwerke soll ein Zusammenleben von Eltern und Kindern ermöglicht werden. Ziel der Begleitung ist darüber hinaus, dass Kind und Angehörige nicht auf sich allein gestellt sind und einen Ansprechpartner haben.

Kurzbeschreibung der Leistungen:

Um die Risiken für die Kinder, selbst psychisch zu erkranken, weitestgehend zu minimieren und die Chancen auf einen adäquaten Lebensweg zu erhöhen, arbeiten wir an der Einrichtung eines Patennetzwerks für Kinder mit psychisch erkranktem Elternteil.