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Frühe Hilfen, Beratung und Entlastung im Rahmen der SPFH

Mit frühen Hilfs-, Beratungs- und Entlastungs-Angeboten unterstützen wir Familien und Alleinerziehende mit Kindern bis ins Vorschulalter im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) nach §31 und §27 SGB VIII. Im Mittelpunkt der Hilfsangebote stehen Familien mit Kindern, in denen persönliche oder soziale Belastungsfaktoren vorliegen.

Kindheit darf nicht zum familiären Risiko werden. Für Kinder aus Familien mit sozialer Benachteiligung oder solchen, die durch Armut bedroht oder geprägt sind, beginnen negative Folgen oft bereits pränatal. Sie können zu einer Spirale von gesundheitlichen Schwierigkeiten, Entwicklungsdefiziten und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder führen oder die Integration in soziale Systeme erschweren.

Unser Hilfsangebot unterstützt von Anfang an. Die Eltern-Kind-Beziehung wird entlastet und positiv gefördert, um möglichen späteren Entwicklungsstörungen vorzubeugen. Es soll die Alltags- und Erziehungskompetenz stärken, Kräfte und Ressourcen in der Familie mobilisieren und damit auch in der Zukunft wirken. Zudem kann die Problemlage einer Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung frühzeitig erkannt werden.

Kurzbeschreibung der Leistungen:

Neben den Leistungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützen wir durch