Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Leistung im Rahmen der erzieherischen Hilfen nach §27 und §30 SGB VIII. Im Mittelpunkt des Hilfsangebots stehen Kinder und Jugendliche, die in ihren Familien leben und in ihrer emotionalen wie auch sozialen Entwicklung eine begleitende Unterstützung benötigen.
Auf die Situation ausgerichtete, bedürfnisorientierte Betreuungsangebote helfen, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten zu beheben. Ressourcenorientiertes Arbeiten und die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien stärken persönliche Kompetenzen und unterstützen die Eigenverantwortung des Jugendlichen.
Unter Einbeziehung des sozialen Umfelds bieten wir dort sozialpädagogische Hilfen, wo sonst eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. An der Seite der Jugendlichen und Erziehungsberechtigten arbeiten wir an persönlichen Problemen der Betreuten, geben Orientierungshilfen und fördern, auch präventiv, eine Stabilisierung der Lebenssituation in Familie, Schule und Beruf.
Kurzbeschreibung der Leistungen:
Neben den Leistungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützen wir durch
- Allgemeine Hilfen bei Erziehungsaufgaben
- Spezifische Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
- Unterstützung bei schulischen Angelegenheiten, Schulschwänzen, etc.
- Begleitung bei Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
- Bereitstellung und Kontrolle geeigneter Hilfen bei: Entwicklungs-/Verhaltensauffälligkeiten,
drohender Sucht, Kontaktproblemen, Schwierigkeiten bei Kind-Eltern-Beziehungen, etc. - Entwicklung neuer Strategien zur Konfliktlösung
- Hilfen in Krisensituationen mit einhergehender Vernachlässigungsproblematik
- Beratung/Unterstützung der Erziehungsberechtigten im Umgang mit dem Kind/ Jugendlichen
- Befähigung des Kindes/Jugendlichen Probleme mit vorhandenen Ressourcen zu lösen
- Förderung der Fähigkeiten zur Führung eines selbständigen Lebens